AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für jede von uns (Wolf Kältetechnik GmbH) auszuführende Lieferung oder Leistung sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Anderslautende und zusätzliche mündliche Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die allgemeinen Bedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer werden nur dann Gegenstand der Vertragsbeziehungen mit uns, wenn dies durch uns im Einzelfall ausdrücklich bestätigt wurde. Das gilt auch dann, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und Lieferanten eine Klausel enthalten, wonach diese als Vertragsinhalt anzusehen sind, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Angebot und Auftrag
1.) Angebote sind freibleibend. Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Der Auftrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Der Lieferumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
2.) Für die Handelsware gelten die Notierungen der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten.
3.) Durch die Firma oder einen Vertreter erteilte Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Wolf Kältetechnik GmbH. Bei kurzfristiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
4.) Ändern sich in der Zeit zwischen Angebot und Lieferung die Gestehungskosten, so ist eine entsprechende Preisänderung bzw. Berichtigung der Preislisten gestattet.
5.) Bei Ebay Geschäften ist der Kaufvertrag für den Höchstbieter nach Beendigung der Versteigerung sofort bindend.
6.) Sollte ein Artikel ausverkauft sein, ist es mir gestattet gleich-, oder hochwertigen Ersatz, ohne Vorankündigung, zu liefern.
7.) Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden werden die entstehenden Kosten der Stornierung, mindestens jedoch 10 % der Auftragsumme, fällig.
8.) Bei Unstimmigkeiten zwischen Kunde und unserer Firma bleibt es uns frei den Auftrag jederzeit zu stornieren.
III. Zahlung
1.) Sofern Werkleistungen erbracht werden, sind die entsprechenden Vergütungen sofort fällig und ohne Skonto zahlbar.
2.) Soweit Handelsware geliefert wird, wird bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen ein Skonto von 2 % gewährt. Ab dem 6.Tage nach Zugang der Rechnung ist ein Skontoabzug ausgeschlossen. Abweichend davon gelten nur die auf der AB bzw. Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungenen.
3.) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird eine solche nachträglich bekannt, so ist Vorauszahlung zu leisten, wird die Voraus-Zahlung nicht erbracht, so bin ich berechtigt, die Leistung zu verweigern. Ebay Geschäfte sind im Voraus fällig.
4.) Der Zahlungsanspruch wird fällig mit Rechnungsstellung. Verzug tritt ein einen 14 Tage nach Zugang der Rechnung, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
5.) Bei Neukunden ist eine Vorauszahlung von mindestens 50 % der Kaufsumme, bei Bestellung, fällig.
IV. Eigentumsvorbehalt
1.) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, bei Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung bleiben die Liefergegenstände unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sie in ein Gebäude eingefügt sind. Zu ihrer Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt. Von Pfändungen durch Dritte muss er unverzüglich Mitteilung machen.
2.) Kommt der Kunde mit der Zahlung von Lieferungen und/oder Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen, auch wenn sie bereits eingebaut sind.
3.) Ware wird keine zurückgenommen, ggf. Kulanzregelung wird mit dem Wert gutgeschrieben, zu dem sie wieder anderweitig veräußern werden kann.
4.) Es gilt verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt gilt so weit und so lange, bis sämtliche Ansprüche aus allen Lieferungen oder Leistungen an einen Kunden durch Zahlung ausgeglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Ansprüche, die der Kunde durch Weiterveräußerung unserer Lieferungen oder Leistungen erwirbt. Erwirbt er insoweit Ansprüche, so gelten diese mit ihrer Entstehung als an Wolf Kältetechnik GmbH abgetreten.
V. Lieferzeit
1.) Die Leistungsverpflichtung beginnt frühestens, sobald alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt und sobald beide Teile über alle Bedingungen des Vertrages einig sind. Sie beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie nach der Zahlung eines evtl. vereinbarten Vorschusses.
2.) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Sie sind zu vergüten, auch wenn eine Teilabnahme nicht stattgefunden hat.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr für die von uns gelieferte Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie ihm entweder übergeben oder zu dem sie einem Transportunternehmer übergeben worden ist.
Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
VII. Mängelhaftung
l .) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Wareneingang bzw. nach Fertigstellung evtl. vorhandener Mängel bei Werkleistungen zu erheben. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2.) Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so wird Gewähr geleistet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des BGB.
3.) Garantie, bei Lieferung und Montage durch uns und Abschluss eines Wartungsvertrages während der Garantiezeit, 2 Jahre. Abweichend hiervon sind gewerbliche Kunden, hier ist die Garantiezeit 1 Jahr.
4.) Garantie, bei Lieferung und Inbetriebnahme durch uns und Abschluss eines Wartungsvertrages 2 Jahre auf die Maschinenteile, aber nicht für Fremdleistungen.
5.) Garantie, nur bei Lieferung und Inbetriebnahme durch ein eingetragenen Fachbetrieb, 2 Jahre auf kostenlose Ersatzteillieferung.
VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist 76689 Karlsdorf-Neuthard. Gerichtsstand in 76646 Bruchsal.
IX. Allgemeine Klausel
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend, auch für alle späteren Aufträge an.